Room For Rent
AGB
Marxhofstr. 3
Eingang Biberger Str. 7
82008 Unterhaching
Buchungs- und Nutzungsbedingungen
- Unternehmensgegenstand
Die Gi2B GmbH betreibt das ROOM FOR RENT und wird im weiteren Text kurz „RFR“ genannt. RFR bietet möblierte Apartments mit Reinigungs- und Wäscheservice zur vorübergehenden Nutzung an.
Anhand der jeweiligen Ausstattungskriterien werden vier Kategorien von Apartments unterschieden (S, M, L, XL). Diese werden dem Kunden entweder als Einzel- oder als Doppelzimmer zum vorübergehenden Gebrauch vermietet.
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.)
- Preisgestaltung
2.1 Es werden zwei Arten von Pauschalen unterschieden: Eine „14-Tagespauschale“ (Mindestaufenthalt) für Aufenthalte von weniger als 30 Tagen und eine „Monatspauschale“ für Aufenthalte ab einem Monat.
2.2 Die Pauschalen können anteilig abgerechnet werden, wenn der gebuchte Aufenthalt etwas länger als der entsprechende Abrechnungszeitraum (vgl. 3) ist.
2.3 Die Preise auf der RFR Webseite (https://www.roomforrent.de/) und den RFR Druckerzeugnissen sind Ab-Preise. Während Messezeiten und zu besonderen Anlässen, z.B. Oktoberfest, kann für Buchungen, die weniger als 90 Tage vor der Messe beginnen, ein Aufpreis fällig werden: Dieser geht aus dem jeweiligen Angebot und aus der Buchungsbestätigung hervor.
Ab einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen vor der Messe/dem besonderen Anlass wird hierfür kein Aufpreis berechnet.
2.4 Bei Aufenthalten von über einem Monat wird bei Auszug eine Endreinigungspauschale von € 100,-berechnet.
- Abrechnungszeiträume
3.1 Bei 14-Tagespauschalen entspricht der Abrechnungszeitraum dem vom Gast gebuchten Zeitraum (z.B. 18 Tage bei einem Aufenthalt von 18 Tagen und anteiliger 14-Tagespauschale).
3.2 Bei Monatspauschalen beginnt der Abrechnungszeitraum immer am Monatsersten um 11:00 Uhr und endet am darauffolgenden Monatsersten um 11:00 Uhr.
3.3 Falls der Vertragsbeginn durch Einzug vor dem Monatsersten erfolgt, werden die zusätzlichen Tage als eigener Abrechnungszeitraum anteilig in Rechnung gestellt.
- Vertragsdauer
4.1 Die Dauer einer Buchung geht aus der Buchungsbestätigung hervor, welche RFR dem Gast übersendet.
4.2 Die Mindestmietdauer beträgt bei Monatspauschalen einen Monat und bei 14-Tagespauschalen zwei Wochen. Die maximale Mietdauer beträgt 25 Wochen.
- Zustandekommen des Vertrages
5.1 Der Gast stellt an RFR eine telefonische oder elektropostalische Anfrage via E-Mail.
5.2 RFR sendet dem Gast auf seine Anfrage hin ein Angebot per E-Mail.
5.3 Die Annahme und Bestätigung von gastseitigen Buchungsanfragen und etwaigen Verlängerungs-zeiträumen stehen seitens RFR unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit.
5.4 Wenn der Gast das Angebot von RFR (mündlich oder schriftlich) annimmt, bestätigt RFR dem Gast das Zustandekommen des Vertrages durch Buchungsbestätigung per E-Mail.
5.5 Vertragspartner werden RFR und der Gast. Hat der Gast für einen Dritten als tatsächlichen Nutzer gebucht, haftet der Gast RFR gegenüber für alle Verpflichtungen, einschließlich der des Nutzers, aus dem Vertrag.
5.6 Die Bedingungen einer Buchung sowie etwaige gesondert getroffene Absprachen gehen aus der Buchungsbestätigung von RFR hervor.
5.7 Änderungen der Buchung, wie beispielsweise Verkürzungen oder Verlängerungen bedürfen der Vereinbarung in Textform.
- Kaution
6.1 Als Sicherheit für alle Ansprüche von RFR aus dem Beherbergungsverhältnis, einschließend etwaige während des Aufenthaltes des Gastes entstandene Schäden, wird bei einem Aufenthalt ab einer Dauer von einem Monat eine Kaution erhoben.
6.2 Bei Buchungen, die mehr als 1,5 Monate vor Anreise erfolgen, muss die Kaution bis spätestens 45 Tage vor der Anreise in bar an der Rezeption hinterlegt oder durch Überweisung auf folgendes Konto geleistet werden:
Kontoinhaber: Gi2B GmbH
IBAN: DE42 7016 6486 0000 7711 47
BIC: GENODEF1OHC
Bei Buchungen die weniger als 1,5 Monate vor Anreise erfolgen muss die Kaution bis spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung hinterlegt werden.
6.3 Die Höhe der Kaution entspricht der Höhe einer Monatspauschale gemäß Buchungsbestätigung.
6.4 Für den Fall, dass die Kautionszahlung nicht fristgerecht und vollständig bei RFR eingeht, behält sich RFR vor, die Buchung zu stornieren. Ansprüche des Gastes gegen RFR wegen Stornierung der Buchung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
6.5 Bei Geschäftskunden kann im Einzelfall auf Anfrage eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Unternehmens anstelle der Kautionsleistung vereinbart werden. Ein Anspruch des Gastes hierauf besteht nicht.
6.6 Die Kaution wird spätestens 5 Werktage nach Beendigung der Beherbergung auf ein, noch von dem Gast bekannt zu gebendes Konto, zurücküberwiesen, soweit sie nicht in Anspruch genommen wurde.
- Zahlungsbedingungen
7.1 Das vereinbarte Beherbergungsentgelt für den ersten Abrechnungszeitraum ist im Voraus, jedoch spätestens am Tag der Anreise zu begleichen. Dies kann per Überweisung oder als Barzahlung an der Rezeption erfolgen. Aus Sicherheitsgründen werden Banknoten mit einem Nennbetrag höher als € 200,- nicht akzeptiert.
7.2 Folgezahlungen sind jeweils monatlich vor Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraumes durch Überweisung (mit Angabe der Rechnungsnummer) auf das RFR Geschäftskonto zu entrichten:
Kontoinhaber: Gi2B GmbH
IBAN: DE42 7016 6486 0000 7711 47
BIC: GENODEF1OHC
7.3 Kredit- oder EC-Kartenzahlungen sind nicht möglich.
7.4 Wenn bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Endreinigungspauschale in Höhe von € 100,- fällig wird (vgl. 2.4), muss diese beglichen worden sein, bevor eine Rückerstattung der Kaution eingeleitet wird.
7.5 Rechnungen und Zahlungsaufforderungen von RFR sind binnen 5 Werktagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. RFR ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Zudem kann RFR im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von € 5,- pro Mahnschreiben geltend machen. RFR bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
- Anreise
8.1 Das Apartment kann ab 14.00 Uhr bezogen werden.
8.2 Bei seinem Eintreffen erhält der Gast eine programmierte Zugangskarte bzw. Schlüssel für das Gebäude und das gebuchte Apartment. Reist der Gast außerhalb der Rezeptionsöffnungszeiten (jeweils montags 18:00 – 20:00 Uhr) an, erfolgt die Schlüsselübergabe über einen Schlüsselsafe am Haus. Der Zugangscode für den Schlüsselsafe wird dem Gast in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
8.3 Der Gast erhält bei Anreise ein Anmeldeformular welches er am Anreisetag ausgefüllt und unterschrieben an der Rezeption abzugeben oder in den RFR-Briefkasten an der Rezeption einzuwerfen hat. Reist der Gast außerhalb der Rezeptionsöffnungszeiten an, wird Ihm das Dokument vor Anreise in sein Zimmer gelegt.
- Abreise und Rückgabe bei Beendigung der Beherbergungszeit
9.1 Am Tag der Beendigung des Beherbergungszeitraumes ist das Apartment besenrein und bis spätestens 11:00 Uhr zu verlassen. Sollte das Zimmer nicht im ordnungsgemäßen Zustand und bis zum vorgenannten Zeitpunkt übergeben werden, ist RFR berechtigt, dem Gast den hierdurch verursachten Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
9.2 Der Gast hat RFR sämtliche Schäden im Apartment, am darin befindlichen Inventar und am dem RFR Grundstück und Gebäude zu ersetzen, soweit der Gast diese Schäden zu vertreten hat.
9.3 Bei Auszug außerhalb der Öffnungszeiten hat der Gast das Apartment wie folgt zu verlassen:
- alle Fenster schließen
- Abschaltung aller elektrischen Geräte, außer dem Kühlschrank
- Heizung ausschalten
- alle Wasserhähne schließen
- alle Schlüssel sind auf dem Zimmeresstisch zu hinterlassen
- die Zimmertür ist von außen zu schließen
- Vorübergehender Gebrauch / Benutzung der Räume / Hausordnung
10.1 Der Gast mietet zum vorübergehenden Gebrauch an.
10.2 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung der Zimmer an andere als in der Buchungsbestätigung benannte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung von RFR erfolgen.
10.3 Tierhaltung ist nur nach Absprache mit RFR gestattet.
10.4 Der Gast hat auf Zimmerlautstärke (z.B. bei Telefonaten, Skype, lauten Gesprächen und Musik) zu achten. Besonders nach 22:00 Uhr ist Lärm jeglicher Art zu vermeiden.
10.5 Der Gast verpflichtet sich, Rücksicht auf die anderen Bewohner des Hauses zu nehmen.
10.6 Bei allen Zimmern handelt es sich um Nichtraucherzimmer. Sollte trotzdem im Zimmer oder im Inneren des Gebäudes geraucht werden, wird eine erhöhte Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 250,00 Euro in Rechnung gestellt. Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Regel behält sich RFR eine fristlose Kündigung ohne Zurückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen vor.
10.7 Für das Apartment erhält der Gast bei Übergabe mindestens eine programmierte Zimmer- bzw. Gebäudeeingangskarte und einen Briefkastenschlüssel, die bei Auszug dem Personal zurückgegeben oder auf dem Zimmertisch hinterlassen werden (vgl. 9.3).
10.8 Bei Verlust oder Beschädigung der Schlüsselkarte außerhalb der Rezeptionsöffnungszeiten ist unser Schlüsseldienst (Telefonnummer hängt aus) zu kontaktieren. Die Servicegebühr für das Öffnen eines Zimmers oder das Neuprogrammieren von Schlüsseln beträgt pauschal € 35,-.
Ersetzte Briefkastenschlüssel werden mit € 15,- / Schlüssel berechnet und können ausschließlich während der Rezeptionsöffnungszeiten ausgegeben werden.
10.9 Der Betrieb eigener elektrischer Geräte des Gastes, wie beispielsweise Klimaanlagen, Heizungen, Kochplatten und Backöfen (ausgenommen Induktionskochplatten und Mikrowellen) ist im Apartment nicht gestattet.
10.10 Das Laden von elektrischen Akkus für E-Bikes oder Ähnliches ist nur nach Absprache mit RFR und gegen Zahlung einer Stromkostenpauschale gestattet.
10.11 Offenes Feuer, wie beispielsweise brennende Kerzen sind im gesamten Gebäude untersagt.
10.12 Das Grillen oder Feuer machen ist auf dem Grundstück des Aparthotels untersagt.
10.13 Auf dem Grundstück des Aparthotels, und im Gebäude, außerhalb der Apartments, ist der Konsum von alkoholischen Getränken ausdrücklich untersagt.
10.14 Der Gast ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass das Ansehen von RFR in der Öffentlichkeit nicht gefährdet wird.
- Kündigung, Stornierung, Rücktritt
11.1 RFR kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn die Kaution nicht fristgerecht eingegangen ist, ein Mietzahlungsrückstand von mehr als 14 Tagen vorliegt oder gegen die Hausordnung (vgl. 10) verstoßen wird, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird.
11.2 Nach Abschluss eines Beherbergungsvertrages ist eine kostenfreie Stornierung für den Gast bis 30 Tage vor Anreise möglich. Kurzfristigere (< 30 Tage) Stornierungen sind nicht möglich. Dies gilt auch bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 30 Tage vor dem Einzugstermin getätigt werden.
11.3 Der Gast kann den Beherbergungsvertrag jederzeit mit einmonatiger Frist zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraumes (also spätestens am Monatsersten des letzten beabsichtigten Mietmonats) kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.
11.4 Wird ein Beherbergungsvertrag storniert oder vorzeitig beendet, der über eine externe Buchungsplattform zustande gekommen ist, sind eventuell von RFR geleistete und nicht erstattungsfähige Provisionszahlungen in voller Höhe vom Mieter zu erstatten.
11.5 RFR berechtigt aus gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn:
- kein fristgerechter Zahlungseingang der Kaution verbucht werden konnte.
- Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Wohnungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z.B. in der Person des Kunden, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks) gebucht werden.
- RFR begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung des Vermieters den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
- Ein Verstoß gegen die Hausordnung (vgl. 10) vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt seitens RFR stehen dem Gast Ansprüche gegen RFR, insbesondere auf Schadensersatz, nicht zu.
- Zimmerreinigung und Instandhaltung der Räume
12.1 Die Zimmer werden (wenn nicht anders vereinbart) mindestens einmal im Monat von RFR gereinigt und die Bettwäsche gewechselt. Ausgeschlossen hiervon ist verunreinigtes Küchengeschirr. Eine 14-tägige Reinigung wird angestrebt. Sollte eine Reinigung der Zimmer aus Personalmangel (z.B. krankheitsbedingt) nicht möglich sein, können keine Schadensersatzansprüche aber eine Anpassung des Preises geltend gemacht werden.
12.2 Zeigen sich im Laufe des Aufenthaltes Schäden am Zimmer, so hat der Gast dies unverzüglich anzuzeigen.
12.3 Der Gast hat das Zimmer und die gesamte Ausstattung pfleglich zu behandeln.
12.4 Der Gast haftet gegenüber RFR für Schäden, die durch Verletzungen der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht verursacht werden, insbesondere auch, wenn die Räume unzureichend gelüftet, gereinigt, beheizt oder nicht ausreichend gegen Frost geschützt werden.
12.5 Das Inventar darf nicht entfernt werden.
- Mitbenutzung von Gemeinschaftseinrichtungen
13.1 In den Gemeinschaftsräumen im Keller stehen dem Gast eine Waschmaschine und ein Trockner gegen Gebühr zur Verfügung. Diese Geräte werden auf eigene Gefahr und Risiko von dem Gast benutzt.
13.2 Diese von RFR zur Verfügung gestellten Geräte sind pfleglich und schonend zu behandeln.
- Internet
14.1 Der Gast kann kostenlos das hauseigene W-LAN uneingeschränkt nutzen. RFR übernimmt keine Haftung dafür, falls das Netz überlastet ist oder eine Internetverbindung nicht zustande kommt.
14.2 Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass das Internet nur im Rahmen des gesetzlich Erlaubten benutzt wird. Für eine missbräuchliche Nutzung haftet der Gast; von Ansprüchen Dritter hieraus stellt der Gast RFR frei.
- Betreten der Räume durch RFR
15.1 Die Geschäftsleitung oder/und sein Beauftragter können das angemietete Apartment aus wichtigen Gründen jederzeit betreten.
15.2 Bei Abwesenheit des Gastes von mehr als einer Woche während der Vertragsdauer ist der Gast verpflichtet, RFR diesbezüglich via E-Mail zu informieren.
- Haftung
16.1 RFR haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag im gesetzlichen Rahmen, wobei die Haftung von RFR auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von RFR auftreten, wird RFR bei Kenntnis oder auf unverzügliche Anzeige des Gastes hin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
16.2 Für eingebrachte Sachen haftet RFR dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 2.000,- und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 400,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 400,- im Hotelsafe aufbewahrt werden.
16.3 Hinsichtlich der bei RFR eingegangenen und durch RFR verteilten Postsendungen ist die Haftung von RFR auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
16.4 Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet RFR nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
16.5 Der Gast haftet RFR für alle Schäden, die durch ihn, seine Begleiter, Besucher, Beauftragten, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen schuldhaft am Apartment, am Gebäude oder an Gegenständen im Eigentum von RFR oder Dritter verursacht werden. Der Gast haftet RFR auch für Schäden an Toren, Fahrwegen und Außenanlagen, die durch ein Bewegen und Abstellen von Fahrzeugen entstehen.
- Datenschutz
17.1 Dem Gast und RFR sind die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bekannt.
17.2 Der Gast willigt ein, dass RFR personenbezogene Daten des Gastes (Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adresse, Konto- und Vertragsdaten im Rahmen dieses Beherbergungsverhältnisses), auch über die gesetzlichen Fristen hinaus, für Zwecke der Vertragsdurchführung und Vertragsverwaltung im Rahmen dieses Beherbergungsverhältnisses erhebt, speichert, verarbeitet und im Bedarfsfall an Dritte, insbesondere Behörden, beauftragte Immobilienverwaltungen, Versorgungs- und Abrechnungsunternehmen, im Rahmen der Vertragsdurchführung weitergibt, die ihrerseits zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an den vorgenannten Personenkreis berechtigt sind.
17.3 Der Gast hat das Recht, gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über seine von RFR verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, gemäß Art. 16 DSGVO die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung gespeicherter personenbezogener Daten zu verlangen, gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen und gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren hat der Gast das Recht, gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO eine einmal erteilte Einwilligung zu widerrufen sowie unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der jeweils unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die wirtschaftlich und rechtlich der Unwirksamen am nächsten kommt.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
19.1 Als Gerichtsstand gilt München als vereinbart, soweit die Voraussetzungen des § 38 ZPO auf die Vertragsparteien zutreffen. Bei Auseinandersetzungen mit juristischen Personen des Auslandes innerhalb der EU gilt ergänzend EuGVVO Art. 22 Nr.1.
19.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.